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Bundestag beschließt Reform des AÜG

Beratung ist keine Zeitarbeit!

Der BDU als Interessenvertretung hat sich dafür eingesetzt, dass umsetzungsorientierte Beratungsleistungen keine Zeitarbeit sind. Dem ist der Bundestag nun gefolgt. Unternehmerische Tätigkeiten, beispielsweise von Beratungsunternehmen, werden durch die neue Gesetzesfassung nicht eingeschränkt. Details können Sie hier ab Seite 13 nachlesen.