Zum Hauptinhalt springen

Ein neues Gesetz zur Lohngerechtigkeit ermöglicht die Offenlegung der Gehälter Ihrer Kollegen.

Sie wollen wissen, was Ihre Kollegen verdienen?

Fühlen Sie sich bei der Entlohnung durch Ihren Arbeitgeber benachteiligt? Dann dürfen Sie jetzt die Offenlegung der Gehälter Ihrer Kollegen einfordern. Sie erhalten jedoch nicht das Recht darauf, das Gehalt eines bestimmten Mitarbeiters zu erfahren, sondern erhalten lediglich das Durchschnittsgehalt aller Kollegen.

Damit das gelingt, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss das Unternehmen größer als 200 Mitarbeiter sein und es müssen in Ihrer Abteilung mindestens 6 Mitarbeiter des jeweiligen anderen Geschlechts angestellt sein.

Ihre Anfrage richten Sie direkt an die Personalabteilung. Wenn Sie lieber anonym bleiben wollen, können Sie Ihre Anfrage über den Betriebsrat einreichen. Sollte sich herausstellen, dass Sie tatsächlich weniger verdienen als Ihre Kollegen, muss der Arbeitgeber nicht direkt reagieren. Sie besitzen demnach zwar einen Auskunfts-, aber keinen Anpassungsanspruch. Den müssen Sie dann über das zuständige Gericht einfordern.

Es ist allerdings ratsam, diese Informationen über die Unterschiede bei der nächsten Gehaltsverhandlung einzusetzen. Oftmals steckt dahinter keine böse Absicht des Unternehmens, sondern schlichtweg die fehlende Übersicht der Gehaltsstruktur in der jeweiligen Abteilung. Ein überstürzter Gang zum Gericht könnte Ihnen also mehr schaden, als tatsächlich Geld einbringen.

Ihr Team von

Thaddäus Rohrer Unternehmensberatung