Liebe Bewerberinnen und Bewerber, wenn ein/e Personalvermittler/in (keine Berater!) Sie zur Zahlung einer Strafe verpflichten will, sollten Sie sich nicht über diesen Vermittler bewerben. Neuerdings werden Strafen von bis zu € 20.000 verlangt.
In diesen Fällen liegt meistens dem Personalvermittler kein Originalauftrag des suchenden Unternehmens vor. Sie laufen hierbei Gefahr, nur auf eine lange Liste gesetzt zu werden, und eine/r von Vielen zu sein, die oder der durch die Republik gereicht wird.
Wenn Ihnen jemand ein solches Vermittlungsangebot macht, fragen Sie nach, ob er Ihnen das Personalberatungsunternehmen nennen kann, das den Auftrag wirklich erhalten hat.
Spielen Sie nicht mit!
Ihr Team
der
Thaddäus Rohrer Unternehmensberatung
