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Fehlende Deutschkenntnisse dürfen zur Kündigung führen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden! Macht ein Mitarbeiter wegen fehlender Deutschkenntnisse überproportional viele Fehler und weigert er sich seine Sprachkenntnisse zu vertiefen, wenn man ihm einen entsprechenden Kurs anbietet, ist eine Kündigung rechtens.

Siehe Urteil BAG vom 28.01.2010; Aktenzeichen 2 AZR 762/08