Als erstes definieren Sie den Mangel: Schlechtleistung heißt, der Arbeitnehmer liefert nicht die erwartete Qualität; Fehlleistung bedeutet, Sie erhalten nicht das, was Sie vorgegeben haben, sprich sie bekommen etwas Anderes; Minderleistung ist die dritte Variante beim Leistungsmangel und heißt, dass der Arbeitnehmer unter dem Durchschnitt der Leistungen der anderen Mitarbeiter liegt.
Damit es beim Kritikgespräch keine unnötigen Diskussionen gibt, zeigen Sie den Leistungsmangel präzise auf. Am besten dokumentieren Sie diesen. Im Kritikgespräch suchen Sie dann mit dem Arbeitnehmer nach Ursachen und Lösungen.
Wichtig: die Ursachen liegen sehr häufig nicht im direkten Zusammenhang mit der Arbeit. Beweisen Sie hier Fingerspitzengefühl und geben dem Mitarbeiter Raum für Argumente, aber verlangen Sie auch Verbesserungen, die der Mitarbeiter bringen muss.
Werl, im September 2010
Thaddäus Rohrer
