Um einem rechtlichen Streit aus dem Wege zu gehen, informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber, wenn Sie aufgrund einer eingetretenen Katastrophe nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurück sein werden.
Denn Arbeitgeber können weder abmahnen noch entlassen, wenn ein Mitarbeiter unverschuldet an der Rückkehr zum Arbeitsplatz verhindert ist.
Erst wenn das Fernbleiben vom Arbeitsplatz schuldhaft ist, wird das - dann auch zu Recht – Konsequenzen für den Arbeitnehmer haben.
Das Risiko der verspäteten Rückkehr trägt allerdings der Arbeitnehmer. Er kann dann zwischen Abzug vom Resturlaub oder unbezahltem Urlaub entscheiden.
Ihr Team
der Thaddäus Rohrer Unternehmensberatung
