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Zum Thema Kündigungsfrist in Insolvenzverfahren

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulrich Discher klärt auf:

In einem aktuellen Fall hat das betroffene Unternehmen Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Fraglich ist, ob der Mitarbeiter weiterhin der geregelten Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende unterliegt.

Im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung nach Paragraph 270 Insolvenzordnung gelten grundsätzlich auch die verkürzten Kündigungsfristen des Paragraph 113 Satz 2 Insolvenzordnung.

Anders verhält es sich nur dann, wenn ein Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden ist.

Bitte beachten: Das ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Im konkreten Fall sollten Sie weiterhin einen Anwalt einschalten, der Sie über die Rechtslage aufklärt!

Ulrich Discher ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bei Fragen zu Ihrem Fall sollten Sie Kontakt mit Ihm aufnehmen: http://www.discher-recht.de/

Ihr Team von

Thaddäus Rohrer Unternehmensberatung