Für den Fall, dass Sie Ihr Haus vor Hochwasser schützen müssen, hat der Gesetzgeber dem Arbeitgeber auferlegt, das Gehalt fortzuzahlen – wenn Sie vorübergehend nicht zur Arbeit kommen können.
Welche zeitlichen Grenzen hierbei zu beachten sind, ist uns leider nicht bekannt.
Ihr Team
der Thaddäus Rohrer Unternehmensberatung