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In Notsituationen ist der Arbeitgeber gesetzlich zur Hilfe verpflichtet.

Für den Fall, dass Sie Ihr Haus vor Hochwasser schützen müssen, hat der Gesetzgeber dem Arbeitgeber auferlegt, das Gehalt fortzuzahlen – wenn Sie vorübergehend nicht zur Arbeit kommen können.

Welche zeitlichen Grenzen hierbei zu beachten sind, ist uns leider nicht bekannt.

 

Ihr Team

der Thaddäus Rohrer Unternehmensberatung