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Pflichten bei rechtmäßiger Abmahnung

Der BDU weist aus gegebenem Anlass noch einmal auf die umfangreichen Pflichten eines zu Recht wegen Urheber- oder Wettbewerbsrechtsverstoß Abgemahnten hin. Es kommt öfter vor, dass Unternehmer wegen Urheberrechtsverstößen ihrer Internetseiten (Fotos ohne Lizenz, rechtswidrig kopierte Stadtpläne) oder Wettbewerbsverstöße (Impressum) abgemahnt werden. Nicht in allen Fällen erfolgt diese Abmahnung zu Recht. Es ist also immer wichtig, die Begründung genau zu überprüfen. Und auch wenn man eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, ist Vorsicht geboten. Viele Abmahner fassen die entsprechenden Verbote weiter als eigentlich nötig.

Unterschreibt man eine Unterlassungserklärung ist es sehr wichtig, sich darum zu bemühen, den vorgeworfenen Verstoß möglichst umfassend aus der Welt zu räumen. Überprüfen Sie also z.B. Ihren vollständigen Internetauftritt und - v.a. bei Bildern - recherchieren Sie, ob nicht über Bildersuchmaschinen (v.a. Google, aber auch Yahoo und andere) die Verstöße über deren Zwischenspeicher weiter auffindbar sind. Falls ja, müssen Sie sich an die Suchmaschinenbetreiber wenden und dort - soweit das möglich ist - um endgültige Löschung bitten.