Urteil zum Schmunzeln: (K)ein Sportwagen als Traumauto
Wir möchten Sie heute auch einmal mit leichtem Augenzwinkern auf einen etwas kuriosen Fall des Oberlandesgerichtes (OLG) Schleswig hinweisen:
Eine Frau hatte ihrem Freund zu dessen 60. Geburtstag wortlos eine Freude gemacht und ihm die Fahrzeugschlüssel sowie den dazu gehörigen und mit einer Schleife dekorierten Porsche übergeben. Nach einem Jahr zerstritt sich das Paar und die Frau forderte den Wagen zurück.
Zu Recht wie das OLG entschied: Die Klägerin hatte den Wagen nicht ausdrücklich, weder mündlich noch schriftlich, übereignet. Zudem waren Zweitschlüssel und Kfz-Brief in ihrem Tresor verblieben. Bei dieser Sachlage konnte der Ex-Freund nicht beweisen, dass er nicht nur Nutzungsberechtigter (Entleiher), sondern Eigentümer geworden sei. Die Entscheidungsgründe finden Sie hier:
http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201215sportcabrio.html
19. September 2012
Kai Haake
Mitglied der Geschäftsführung
