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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beinhaltet kein Arbeitsverbot!

Arbeitnehmer dürfen die Arbeit vorzeitig wieder aufnehmen. Der Arzt gibt nur den maximalen Rahmen für den Gesundungszeitraum an.Sowohl für den Arbeitnehmer, wie für den Arbeitgeber, bestehen keine versicherungsrechtlichen nachteiligen Auswirkungen, wenn ein Arbeitnehmer vor Beendigung der Krankschreibung an den Arbeitsplatz zurückkehrt.

Allerdings darf ein Arbeitnehmer nur freiwillig vorzeitig an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Dann hat er auch nichts zu befürchten, wenn seine Krankheit wieder ausbrechen sollte. Der Arbeitgeber hat allerdings immer die Fürsorgepflicht gegenüber seinem Mitarbeiter. Stellt er fest, dass der Arbeitnehmer sich selbst gefährdet, muss er ihn wieder nach Hause schicken.

Ihr Team

der Thaddäus Rohrer Unternehmensberatung