Bei Erkrankung eines Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Entgelt weiter zu zahlen, welches er bei regelmäßiger Arbeit erhalten würde. Einbezogen sind auch Zahlungen, die nicht als monatlicher Betrag festgesetzt sind, die der Arbeitnehmer aber erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte.
Im Tarifvertrag können andere Regelungen beschlossen werden. Dies muss jedoch eindeutig geschehen. Besteht keine klare Regelung sind auch die Verdienstbestandteile auszuzahlen, die nicht in Monatsbeträgen vereinbart sind.