Wenn Sie Ihren Job kündigen müssen, dann machen Sie es stilvoll!
Überreichen Sie die Kündigung (die schriftlich erfolgen muss) persönlich Ihrem Arbeitgeber.
Auch wenn es im Regelfall formal nicht erforderlich ist, als Arbeitnehmer Ihren Schritt zu begründen, sollten Sie es Ihrem Vorgesetzen gegenüber dennoch tun.
Bei der Begründung sollten Sie positiv formulieren: Nicht der alte Job (der alte Arbeitgeber / die alte Aufgabe) ist das, was Sie nicht mehr wollen, sondern die neue Aufgabe / der neue Job ist das, was Sie jetzt reizt.
Und ganz wichtig: Nicht nachtreten oder eine noch offene „Rechnung“ mit dem Arbeitgeber begleichen. – Denken Sie immer daran: Man sieht sich oft mehrmals im Leben.
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Herzlichst Ihr Team von der
Thaddäus Rohrer Unternehmensberatung
