Wie können Unternehmer Missstände und Straftaten im Unternehmen aufdecken?
Wenn der Chef es nicht selbst in die Hand nimmt und seinen Mitarbeitern ein offenes Ohr anbietet, dann haben insbesondere größere Unternehmen eine externe Vertrauensperson – meist einen Anwalt – damit beauftragt, Anfragen und Meldungen entgegenzunehmen. Diese Vertrauensperson wird dann neutral prüfen, ob ein zu sanktionierender Fakt vorliegt oder ob es nur eine Ente ist.
Dieses neutrale Verfahren entlastet die MitarbeiterInnen und gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, Fehlentwicklungen aufzudecken. So werden Spannungen und Leistungsabfall vermieden und für beide Seiten - Unternehmen und MitarbeiterInnen - ist die erforderliche Rechtssicherheit gegeben.
Zu diesem Thema folgen in Kürze:
Teil 2 – Voraussetzungen für eine Anzeige.
Teil 3 – Interne Klärung geht vor Öffentlichkeit.
Teil 4 – Petzen gilt nicht!?
