Haben Sie nichts Konkretes, das eindeutig beweist, dass eine Straftat begangen wurde, gilt vor allem:
- Keine Anzeige erstatten.
- Gegenüber Dritten auf jeden Fall schweigen!!!
Natürlich können Sie eine Vertrauensperson im Unternehmen ansprechen, dann sollten Sie aber schon sehr sicher sein, dass eine Straftat vorliegt.
Auch hier gilt:
- Der Schutz des Unternehmens hat einen hohen Wert!!!
Durch falsche Anschuldigungen können Sie nicht nur Karrieren zerstören sondern auch der ganzen Firma erheblichen Schaden zufügen. Und auch Sie selbst werden sich, wenn Sie falsch liegen, entsprechenden Schadenersatzansprüchen gegenüber sehen, die wiederum auch Ihre Existenz bedrohen können.
Lesen Sie zu diesem Thema auch:
Teil 1 – Aufdeckungsmöglichkeiten
Es folgen in Kürze:
Teil 3 - Interne Klärung geht vor Öffentlichkeit
Teil 4 - Petzen gilt nicht!?
