Es gilt von der Logik her und auch in der Praxis folgendes einfaches Prinzip:
wenn Sie als Mitarbeiter Straftaten oder Pflichtverletzungen von KollegenInnen oder Vorgesetzten aufdecken, informieren Sie die nächst höhere Stelle im Unternehmen, damit diese die Chance zur Klärung erhält.
Tun Sie das nicht und gehen sofort an die Öffentlichkeit, setzen Sie sich der Gefahr aus, rechtsmäßig fristlos gekündigt zu werden.
Dies greift jedoch nicht bei der Aufdeckung von Kapitalverbrechen wie:
- Sexualdelikte
- Betrug in großen Dimensionen
- Mord und ähnliches.
Lesen Sie zu diesem Thema auch:
Teil 1 – Aufdeckungsmöglichkeiten.
Teil 2 – Voraussetzungen für eine Anzeige.
Es erscheint in Kürze:
Teil 4 – Petzen gilt nicht!?
