Stellt ein Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter (m/w) ein, kann er sich eine Bescheinigung vom alten Arbeitgeber vorlegen lassen, in der die Urlaubsregelung des vorherigen Arbeitsverhältnisses dargestellt ist.
Der neue Arbeitgeber kann, wenn bereits der volle Jahresurlaub vom vorherigen Arbeitgeber gewährt worden ist, weiteren Urlaub im laufenden Kalenderjahr ablehnen. Er muss allerdings seinen neuen Arbeitnehmer (m/w) auffordern, die Urlaubsregelung seines vorherigen Arbeitsverhältnisses offenzulegen. Unterlässt er dies, kann er sich später nicht für zu viel gegebenen Urlaub entschädigen lassen.
