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Praxistipp für Arbeitnehmer: Jahresurlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel.

Ein Arbeitnehmer (m/w) hat ab dem 01. Juli eines Kalenderjahres Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn er das Unternehmen verlässt. Dies nutzen aber die meisten Beschäftigten nicht aus und nehmen ihren Urlaub nur anteilig.

Das hat den Vorteil, dass dann auch bei dem neuen Arbeitgeber weiterer anteiliger Urlaub in Anspruch genommen werden darf. Dieser würde ansonst entfallen.

Der Anspruch auf anteiligen Urlaub beim neuen Arbeitgeber entfällt auch, wenn der Mitarbeiter (m/w) sich den Urlaubsanspruch aus der vorherigen Beschäftigung hat auszahlen lassen.