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Risiko für Arbeitgeber!

Ohne Arbeitsvertrag? - Im Zweifel für den Arbeitnehmer!

Mitarbeiter ohne schriftlichen Arbeitsvertrag zu beschäftigen, kann für den Arbeitgeber ein unkalkulierbares Risiko bedeuten.

In einem Fall vor dem LAG Köln (Az: 5 SaGa 23/09) entschied das Gericht zugunsten des Arbeitnehmers, der erklärt hatte einen Stundenlohn von 10,- € Netto vereinbart zu haben. Der Arbeitgeber hatte allerdings 10,- € Brutto ausgezahlt.

Trotzdem eine Nettolohn-Vereinbarung nicht üblich ist, entschied das Gericht zugunsten des Arbeitnehmers, da kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorlag mit dem der Arbeitgeber seine Auffassung belegen konnte.

[TSC]