Besonders ab dem Jahr 2005 ist sie exponentiell gestiegen. Da es keine einheitliche Rechtsauslegung der Unternehmenssteuerreform aus dem Jahr 2008 gibt, werden einige Kommunen richtig kreativ um Kosten, die die Gewerbesteuer verkürzen könnten, Mieten oder Lizenzgebühren zuzuordnen.
Wer darauf achtet, die Umbauten im Einzelhandel dem Bereich Werbung und Marketing zuzuordnen, wird weniger Diskussionen mit dem Finanzamt führen müssen als wenn er diese der Instandhaltung zuordnet.
