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Unfälle auf einer Abenteuer-Tour im Klettergarten werden nicht als Arbeitsunfall anerkannt.

Da möchte man seine Mitarbeiter motivieren und lädt sie auf eine Abenteuer-Tour im Klettergarten ein. Dort sollen Alle zusammen Hindernisse überwinden und den Teamgedanken stärken. Zweifelsohne eine tolle Idee.

Doch das Hessische Landessozialgericht stärkt die Berufsgenossenschaft (BG) in der Auffassung, dass dies zwar eine Sport- aber keine betriebliche Veranstaltung ist. Somit sind Unfällekeine Betriebsunfälle und Unternehmen sollten für solche Veranstaltungen separate Versicherungen abschließen.

In einer Urteilsbegründung verwies das Landessozialgericht auf den Tatbestand, dass an einer solchen Veranstaltung nicht alle Mitarbeiter haben teilnehmen können, da es ihnen an den körperlichen Voraussetzungen fehlte. Wenn dem so ist, so das Hessische Landessozialgericht, dann kann es keine betriebliche Veranstaltung sein, denn das Ziel Teams zu stärken könne durch einen vorherigen Ausschluss von Mitarbeitern von vornherein nicht erreicht werden.