Der Bund Deut. Unternehmensberater - BDU e. V. - informiert:
Traineeprogramm nur für Junge?
Das LAG Hessen (Urteil vom 16. Januar 2012) hat sich mit der Frage befasst, ob es zulässig ist, ein einjähriges Traineeprogramm ausdrücklich auf Berufseinsteiger auszurichten oder ob die damit verbundene Benachteiligung berufserfahrener und damit älterer Menschen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
Das LAG hat zwar eine Benachteiligung angenommen, aber für gerechtfertigt erklärt. Im Detail heißt es: „Vielmehr ist der Beklagten in der zutreffenden Einschätzung zu folgen, dass Personen, deren akademischer Abschluss erst kurz vor dem Einstellungstermin erfolgte und die praktische Erfahrungen allenfalls aus Praktika oder ähnlichen Tätigkeiten haben, noch nicht von einschlägigen Berufserfahrungen vorgeprägt und beeinflusst sind, sondern mit einer besonderen Offenheit einerseits, andererseits aber auch noch mit einer sehr frischen Erinnerung an die im Rahmen des Studiums und der praktischen Ausbildung geführten wissenschaftlichen Diskussion versehen sind.“
Die Entscheidung des LAG Hessen ist m.E. sehr mutig, weil gerade in der europäischen Rechtsprechung eine sehr AGG-freundliche Auslegung zu beobachten ist und es m.E. auch keinen Erfahrungssatz gibt, dass Menschen unter 30 im allgemeinen (!) „offener“ sind als über 30jährige. Zur Nachahmung ist dieses Urteil daher mit Vorsicht zu genießen.
Die Entscheidung finden Sie hier:
RA Kai Haake
Mitglied der Geschäftsführung, Bereich Politik und Recht
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
