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Urteil des OLG Karlsruhe zum AGG: Geschäftsführer ohne "(m/w)"?

Der Bund Deut. Unternehmensberater - BDU e. V. - informiert:

Geschäftsführer ohne „(m/w)“?

Das OLG Karlsruhe (vom 13. September 2011) hat sich damit befassen müssen, ob die Verwendung des Begriff „Geschäftsführer“ ohne den Zusatz „(m/w)“ oder „/in“ ein Indiz für eine Geschlechter-orientierte Benachteiligung darstellt.

In dem Fall hatte die die Ausschreibung organisierende Stelle – keine Personalberatung, sondern eine Anwaltskanzlei! – auch im Text selber keinen Zusatz verwendet, der die rein männliche Form von „Geschäftsführer“ sprachlich auf Bewerberinnen ausgeweitet hat, z.B.  „er/sie…“).

Das OLG Karlsruhe hat daher auch ein Indiz für eine Benachteiligung gesehen und den Auftraggeber zu über 13.000 Euro Entschädigung verurteilt. Der Begriff „Geschäftsführer“ sei eindeutig nicht geschlechtsneutral.

Dieses Urteil ist m.E. ein sehr gutes Beispiel dafür, gerade bei Stellenausschreibungen strikt geschlechtsneutrale Formulierungen zu beachten und im Zweifel eher ein „(m/w)“ zu viel als zu wenig zu verwenden.

Die Entscheidung finden Sie hier:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=14749

 

RA Kai Haake

Mitglied der Geschäftsführung, Bereich Politik und Recht

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.

www.bdu.de, hk@bdu.de