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Verkäufe in eBay können umsatzsteuerpflichtig sein.

Lt. Information unseres Steuerberaters Lothar Scheffler ist es als nachhaltige Tätigkeit zu bezeichnen, wenn jemand in drei Jahren aus hunderten von eBay-Verkäufen einen hohen fünfstelligen Betrag erzielt. Da dafür erheblicher organisatorischer Aufwand benötigt wird, muss auch beim Einkauf der Waren eine Wiederverkaufsabsicht bestanden haben.