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Auf Motivationsreise verletzt - kein Fall für gesetzliche Unfallversicherung

Erfolgreiche Mitarbeiter werden immer wieder von ihren Firmen für außergewöhnlichen Erfolg belohnt. Beliebt ist es, die Mitarbeiter auf eine Reise zu schicken. Verletzt sich ein Urlauber während einer solchen Reise, ist das oftmals nicht versichert.

Die Versicherung einer Unternehmensberatung, die zwei Mitarbeiter auf eine Tour durch Schluchten und Gebirgsbäche geschickt hatte, zahlte nicht, weil nur „betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen“ versichert waren. Ein Großteil der Belegschaft hatte allerdings nicht teil genommen.

Bei einem Karibik-Trip, auf den ein außerordentlich umsatzstarker Vertreter eingeladen worden war, brach sich dieser beim Sprung vom Boot auf den Strand beide Fersen. Dafür muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht aufkommen, weil es sich um eine Reise mit motivierendem Charakter und nicht um eine Dienstreise handelte.