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Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterzeichnen

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Führungskräften ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine immer häufiger anzutreffende Vereinbarung. Das ist im Grunde auch gut so, da der Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Alternative zur klassischen Kündigung darstellt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auf diese Weise schnell und außergerichtlich alle offenen Fragen klären. Beide Seiten schonen dabei ihre Nerven und den Geldbeutel.

Leider funktioniert das nicht bei allen Arbeitgebern, die einen Aufhebungsvertrag anbieten: Da wird schon mal deutlich weniger Abfindungssumme angeboten, als dem Arbeitnehmer üblicherweise zusteht. Nicht genommener Urlaub wird dabei ebenso gerne vergessen, wie zustehende Sonderzahlungen (Tantiemen, Provisionen, Boni, Gratifikationen).

Daher unser Tipp: Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten, sollten Sie diesen nicht sofort unterzeichnen. Ein seriöser Arbeitgeber wird Ihnen Zeit zur Prüfung lassen.

Ihr Team der

Thaddäus Rohrer Unternehmensberatung