Das hören wir immer mal wieder:
"Ich hatte es nie nötig, mir ein Zeugnis ausstellen zu lassen, da ich immer abgeworben worden bin."
Fehlende Zeugnisse lassen den Personalentscheider jedoch eine gewisse Oberflächlichkeit erkennen. Zudem kann der Kandidat nicht die Entwicklung seines Leistungsspektrums darstellen.
Außerdem hat der potentielle neue Arbeitgeber immer ein ungutes Gefühl, nicht doch beschummelt zu werden, da in solchen Fällen auch nicht nachvollzogen werden kann, wann ein Arbeitsverhältnis begann und endete.
Personalentscheider wissen aus Erfahrung, dass eidesstattliche Versicherungen gegenüber dem Arbeitgeber von Bewerbern für nicht vorhandene Zeugnisse oftmals nichts wert sind.
Wir empfehlen also in jedem Fall, sich entsprechende Dokumente ausstellen zu lassen. – Ganz gleich, ob Sachbearbeiter, Verkäufer oder Geschäftsführer.
Sie haben als Arbeitnehmer ein Anrecht auf die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses und sollten dieses Recht auch im Insolvenzfall oder bei einer strittigen Trennung einfordern. - Wenn Sie ein Zeugnis nachträglich einfordern, sollten Sie das schnellst möglich tun. Mit fortlaufender Zeit werden Sie immer weniger Personen im ehemaligen Unternehmen finden, die in der Lage sind, Sie ausreichend beurteilen zu können.
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Ihr Team der
Thaddäus Rohrer Unternehmensberatung
