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Fristlose Kündigung bei Verstoß gegen Reisekostenregelung

Das Arbeitsgericht Frankfurt a. M. hat entschieden, dass eine fristlose Kündigung eine angemessene Sanktion darstellt, wenn sich Mitarbeiter zum wiederholten Male nicht an die geltende Reisekostenregelung halten.

Wenn diese keinen Kostenersatz für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle vorsieht und ein/e Mitarbeiter/in dennoch mehrfach Abrechnungen für angebliche Dienstfahrten einreicht, muss die Firma ihn nicht weiter beschäftigen.

Das Urteil ist nachzulesen unter:

Arbeitsgericht Frankfurt a. M., 7 Ca 10541/09