Schon der Eindruck der Bestechlichkeit kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Wer teure VIP-Karten annimmt hat diesen Tatbestand erfüllt (LAG Rheinland-Pfalz, 9 Sa 572/08).
Deswegen: sollten Sie eingeladen werden, stimmen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Auch Kaffeekassen, in die Lieferanten spenden, bieten dem Arbeitgeber die Möglichkeit, fristlos zu kündigen, wenn dessen Einverständnis nicht vorliegt (BAG, 2 AZR 605/00). Wird vorher das schriftliche Einverständnis des Arbeitgebers eingeholt, kann man die Situation leicht entschärfen.
