Zum Hauptinhalt springen

Nicht vergessen: Ausbildung von Ersthelfern

Schon Kleinstbetriebe in denen zwei Mitarbeiter anwesend sind, benötigen ausgebildete Ersthelfer. Diese Ersthelfer müssen alle zwei Jahre ihr Wissen in acht Doppelstunden aktualisieren. Rechtsgrundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und § 26 der BGV A1 „Grundlagen der Prävention".

Diese beiden Paragrafen gehen von der Anzahl der anwesenden Versicherten aus: sind zwanzig oder mehr Versicherte anwesend gelten je nach Art des Betriebes Quoten von 5 bzw. 10 %. Diese Pflicht kann der Unternehmer auch selbst erfüllen. Die Ersthelfer müssen bei einer von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Stelle in der Ersten Hilfe ausgebildet werden. Zugelassene Stellen finden sich hier. Die Kosten für die Ausbildung übernehmen die Berufsgenossenschaften.