Unser Steuerberater informiert:
Seit dem 30.06.2013 gilt, dass die Überlassung eines Dienstwagens an einen Mitarbeiter, der im Ausland wohnt und diesen Dienstwagen entsprechend im Ausland privat nutzt, auch im Ausland umsatzsteuerlich zu erfassen ist. Diese Regelung gilt auch für Familienheimfahrten aufgrund einer doppelten Haushaltsführung.
Der Arbeitgeber muss sich hierfür im Ausland registrieren lassen, um die entsprechende Umsatzsteuer an das Finanzamt vor Ort abführen zu können. Die Umsatzsteuer in Deutschland entfällt im Gegenzug.
Ihr Team der
Thaddäus Rohrer Unternehmensberatung
